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Universität Frankfurt am Main, Beginn des Sommersemesters: 50 Studenten des Fachbereichs Rechtswissenschaft, Erst- und Zweitsemester, treffen sich mit 10 psychoanalytisch geschulten Gruppenleitern und Beobachtern zum Anfangsplenum eines Blockseminars über das Thema: »Verstehen, Urteilen, Verurteilen. Psychoanalytische Gruppendynamik mit Jurastudenten«. Unter der Leitung des Frankfurter Dozenten für Psychoanalyse Tilman Moser werden in den folgenden Tagen Studenten und Therapeuten Einblick in die »Bedeutung der Vorgänge in der Gruppe oder … in die Dynamik der Familienerziehung der Studenten für die Justiz …« (S. 7) zu gewinnen versuchen. Zumindest jedoch erhofft man sich eine Motivierung der Studenten; sie sollen die hierbei gewonnenen Erfahrungen und Kenntnisse nicht gegen Studienende hin wieder verdrängen — »in einer Art examens- und justizorientierter Generalbereinigung der Denkinhalte« (S. 8), wie Moser schreibt.
Damit stellen sich zwei Fragen: konnte in den Gruppenprozessen dieser Doppelbezug aufs »Psychische« und »Sachliche« hin entfaltet und durchgehalten werden? Und ist die Publikation dieser Gruppenprotokolle und deren psychoanalytische Kommentierung durch Tilman Moser in der Lage, auch für den Leser derartige Lernprozesse nachvollziehbar werden zu lassen — mit dem Resultat, daß auch hier, etwa bei den in der Berufspraxis stehenden Juristen, bestimmte Abwehrhaltungen gegenüber der Integration psychologischer Einsichten in die eigene berufliche Tätigkeit aufgebrochen werden könnten?
In beiderlei Hinsicht kann der Eindruck durchaus zwiespältig sein. Und dieses Empfinden deckte sich ja auch weitgehend mit der ursprünglichen Reaktion Tilman Mosers auf diese Seminararbeit am Ende des Projekts; zu jenem Zeitpunkt, als es auch für die Initiatoren darum ging, Sinn und Unsinn dieser Veranstaltung zu bilanzieren und die eigenen Eindrücke einer Überprüfung zu unterziehen. Zwar steht außer Zweifel, daß im Verlauf dieser Gruppenprozesse, von denen der Autor in seinem Buch