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Als nach dem Ende des Nazi-Regimes die von ihm Verfolgten durch das Wiedergutmachungsgesetz genötigt wurden nachzuweisen, daß ihre Gesundheitsschäden auf die erlittene Verfolgung zurückzuführen seien, wurde besonders die klassische deutsche Psychiatrie an die Grenzen ihrer Erkenntnisfähigkeit geführt. Wer an dem Dogma festhielt, es gebe keine seelischen Störungen sui generis, der mußte versuchen zu beweisen, daß die oft schweren psychischen Leiden der Opfer auch nach der Verfolgung nicht im Zusammenhang