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Die vorliegende Untersuchung, eine juristische Habilitationsschrift, stellt einen Teilaspekt einer von der DFG geförderten, interdisziplinären empirischen Studie über die Entscheidungspraxis der Vormundschaftsgerichte zum »Kindeswohl« dar, die inzwischen unter dem gleichen Titel von Simitis u. a. veröffentlicht wurde (Suhrkamp, ). Die Autorin konzentriert sich in ihrer Untersuchung auf die Kindesmißhandlung und bereitet das interdisziplinäre Erfahrungswissen auf, um — gezielt für die juristische Praxis — materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Strukturen im Zusammenhang mit rechtspolitischen Reformbestrebungen, speziell mit der Reform des elterlichen Sorgerechts analysieren zu können.
Die Untersuchung gliedert sich in vier Teile. Der erste behandelt »Kindesmißhandlung, Kinderschutz und Kindesrechte im geschichtlichen Rückblick«. Die Analyse dieser interdependenten Variablen läßt bereits die Stoßrichtung erkennen: Die moderne Rechtsprechung und Rechtspraxis im Rahmen des Kinderschutzes kann weder das Herrschaftsrecht der Familie weiter sichern helfen, noch andererseits der isolierten Durchsetzung von mehr Kinderrechten dienen; vielmehr stellt der moderne Kinderschutz in familiendynamischem Verständnis die Ganzheit der Familie in den Mittelpunkt aller notwendigen Interventionsschritte. Mit dieser Konzeption des Kinderschutzes öffnet sich der Weg zu einem »therapeutischen Familienrecht«, das den bisher geltenden Widerspruch zwischen Recht und Hilfe aufheben soll.
Der zweite Teil, »Die Kindesmißhandlung in der familienrechtlichen Entscheidungspraxis«, enthält eine kritische Auseinandersetzung mit der Normenstruktur und Rechtspraxis des für den Kinderschutz zentralen § 1666 BGB (Gefährdung des Wohls des Kindes). Dabei orientiert sich die Untersuchung der Verfahrenspraxis der Vormundschaftsgerichte an der Empirie von insgesamt 371 Akten zu Fragen des »Kindeswohls«, die im Rahmen der oben erwähnten Interdisziplinärstudie von Simitis u. a. ausgewertet wurden. Unter den