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Der Autor mußte 1960-1977 Obergutachten zu 45 Problemfällen erstellen, die als Verfolgte im Dritten Reich Entschädigungsanspruch nach dem Bundesentschädigungsgesetz, das am 1. 4. 1958 abgelaufen war, geltend gemacht hatten. Es handelt sich um Aktenauswertungen, da die Betroffenen nicht mehr in Deutschland, sondern über die ganze Welt zerstreut leben (S. 17 f.). Lempp versucht, die verschiedenen Gestalten der »traumatischen Neurose« zu spezifizieren; er will festhalten, ob die Traumatisierung, je nach dem Alter, in dem sie erfolgte, unterschiedliche psychische Symptome zeitigt. Obwohl diese Frage bei nur 45 Fällen statistisch nicht befriedigend beantwortet werden kann, wie Lempp betont, ist doch »die extrem negative Beispielhaftigkeit dieses Geschehens« — nämlich der Verfolgung und Ausrottung einer Minderheit — Grund genug, jede nur verallgemeinerbar erscheinende Erkenntnis über die Bewältigung dieser Belastungen von Bedeutung (S. 19). Schließlich ist der Völkermord in anderen Erdteilen auch heute grauenvolle Gegenwart und wird bei denen, die ihm entrinnen können, sehr ähnlich seelische Narben hinterlassen wie bei den überlebenden Verfolgten des nationalsozialistischen Deutschland.