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Am 4. und 5. Dez. 1981 fand im Sigmund-Freud-Institut, Frankfurt, eine Arbeitstagung zum Thema »Psychoanalyse und Justiz« statt, auf der Möglichkeiten der Kooperation zwischen den beiden Disziplinen erörtert wurden. Der Versuch, ein längerfristiges Gespräch in Gang zu setzen, wurde auf zwei Ebenen unternommen. Einerseits standen allgemeine Probleme zur Debatte, die aus den unterschiedlichen Begriffssystemen und Denkzusammenhängen folgen oder doch folgen können. Zum anderen wurden anhand zweier Themenkomplexe konkrete Erfahrungen ausgetauscht und kritisch diskutiert. Das erste Thema war die psychoanalytische Begutachtung von Angeklagten im Strafprozeß, die für Juristen wie Analytiker neue Situationen schafft; das zweite Thema war die Rehabilitation von Straftätern, besonders die Möglichkeiten und Grenzen eines soziotherapeutischen Projekts auf psychoanalytischer Grundlage. Entsprechend war die Zusammensetzung der Teilnehmer: Psychoanalytiker, Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte; Soziotherapeuten, Psychologen und Juristen aus dem Strafvollzug und Strafrechtslehrer.
Nach der Begrüßung durch den Leiter des Sigmund-Freud-Instituts, Prof. Dr. Clemens de Boor, der die Entwicklung des Interesses an den Tagungsthemen noch einmal skizzierte, hielt Mario Muck, Psychoanalytiker und langjähriger Mitarbeiter des Instituts, das einleitende Referat »Einsicht und Gerechtigkeit. Berührungspunkte und Divergenzen von Psychoanalyse und Justiz«. Er versuchte, nicht nur intellektuell zu argumentieren, sondern auch seine Zuhörer die Problematik der Vermittlung miterleben zu lassen. Zugleich stimulierte er mit zugespitzten Thesen die weitere Diskussion. Obwohl sich vor Gericht die Instanzen der Justiz (Richter, Staatsanwalt, Verteidiger) ebenso wie der psychoanalytische Gutachter auf dieselbe Person, den Angeklagten und sein Verhalten bzw. Fehlverhalten, beziehen, und obwohl die Dynamik unbewußter seelischer Prozesse (ebenso wie mancher Tathergang) nur durch Indizien zu erschließen ist,