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Mit einer akademischen Feier, die in der deutschen Öffentlichkeit wenig Beachtung fand, beging am 6. Februar 1982 die Frankfurter Universität, der Fachbereich Psychologie mit dem ihm zugehörigen Institut für Psychoanalyse, die Verleihung des Doktors der Philosophie honoris causa an Anna Freud, die wegen ihrer angegriffenen Gesundheit nicht selbst nach Frankfurt kommen konnte.
Nachdem bereits mehrere amerikanische Universitäten Anna Freud für ihr wissenschaftliches Werk ausgezeichnet haben, hat sich nun erstmals auch eine deutsche Universität dem angeschlossen — 37 Jahre nach Kriegsende, 37 Jahre nach dem Ende der Nazi-Herrschaft. Daß das erst jetzt geschah, hängt sowohl mit der unbewältigten Vergangenheit der deutschen Universitäten zwischen 1933 und 1945 (z.B. dem Lehrverbot für jüdische Professoren) zusammen wie mit der traditionellen Gegnerschaft zwischen akademischer Psychologie und Psychoanalyse, die es wenigstens für dieses Vorhaben zu überwinden galt. Unsicher war auch, ob Anna Freud eine solche Ehrung in Deutschland überhaupt akzeptieren würde.
Die politische Bedeutung dieser späten Ehrung Anna Freuds betonte der Staatssekretär des Hessischen Kultusministers Dr. Lenz: »Die Promotion weist … über ihre akademische, ihre wissenschaftsbezogene Rechtfertigung hinaus. Sicher kann und soll sie Unrecht und Schmerz, die Frau Freud und ihrer Familie zugefügt worden sind, nicht wieder gutmachen oder lindern. Aber sie enthält doch den würdigen und respektablen Versuch, im Bereich der persönlichen Erinnerung an das freiheitliche, wissenschaftlich-kulturelle Leben Frankfurts der Jahre 1929/30 ein Band wieder zu knüpfen, das vor bald 50 Jahren von der Barbarei zerrissen wurde. Ich werte es als ein Zeichen abklingender Bitterkeit und abnehmender Entfremdung zu Deutschland, daß Frau Freud diese Ehrung angenommen hat. Dies ehrt auch den Fachbereich.« H. Argelander würdigte in seiner Laudatio Anna Freud als »Anwalt oder Verwalter des Erbes ihres Vaters« und als »Anwalt des Kinde