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Die jetzt in deutscher Übersetzung vorliegende Untersuchung des jüdischen Emigranten und Historikers Raul Hilberg über die Vernichtung der europäischen Juden (in den USA erschien sie bereits 1961) ist, nach dem kompetenten Urteil Hannah Arendts, »die ausführlichste und auch fundierteste quellenmäßige Darstellung der Judenpolitik des Dritten Reichs«. Trotz der zahlreichen seriösen Veröffentlichungen, die es zu diesem düstersten Kapitel der deutschen Geschichte gibt, ist ihr nichts Gleichwertiges und Gleichgewichtiges an die Seite zu stellen.
Bevor der Autor den Tathergang als solchen rekonstruiert, umreißt er in einem knapp gefaßten Einleitungskapitel die Vorgeschichte des Antisemitismus (S. 11-27), die schließlich in die größte Massenvernichtungsaktion der neueren Geschichte mündete. Mittels einer tabellarischen Gegenüberstellung von Kanonischem Recht und Maßnahmen der Nationalsozialisten gegenüber der deutschen und europäischen Judenheit gelangt Hilberg zu dem Resultat, daß sich die antijüdischen Strategien, deren sich der Antisemitismus bediente, durch die Jahrhunderte hindurch verblüffend ähnlich geblieben sind (S. 15-17). Im Jahre 535 hatte die Synode von Clermont verfügt, daß es Juden nicht erlaubt sei, öffentliche Ämter zu bekleiden; diese Verfügung weist deutliche Parallelen zu dem am 7. April 1933 von den Nazis erlassenen »Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums« auf. Das Basler Konzil von 1434 hatte den Juden untersagt, akademische Grade zu erwerben; dieses Verbot entspricht in etwa dem »Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen« vom 25. April 1933. Im 17. Jahrhundert wurden z. B. die Frankfurter Juden dazu verpflichtet, ihre Häuser zu kennzeichnen; ab April 1942 wurde diese Maßnahme auch in Deutschland eingeführt. Hilberg resümiert: »Die deutsche Bürokratie konnte sich auf Präzedenzfälle stützen, verfügte über eine Richtschnur; die deutschen Bürokraten konnten aus einem gewaltigen Reservoir administrativer Erfahrungen schöpfe