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Dieses Buch ist, wie der Herausgeber zu Beginn anführt, entstanden »aus dem Bedürfnis, Erfahrungen, die die Autoren bei eigener praktischer Tätigkeit als Gefängnispsychologen und in vielen Diskussionen mit Fachkollegen gesammelt haben, (selbst-)kritisch theoretisch aufzuarbeiten und weiterzugeben« (S. 7). Die Schwierigkeiten ergeben sich bereits dort, wo es um das Rollenverständnis der Psychologen im Strafvollzug geht. Im Unterschied zu fast allen anderen in der Anstalt vertretenen wichtigen Berufsgruppen, deren Stellung und Tätigkeit mehr oder weniger genau gesetzlich definiert sind, werden dem Psychologen über die bloße Präsenzerwähnung hinaus (§ 155 Abs. 2 StVollzG) keinerlei Aufgaben und Verantwortlichkeiten vom Gesetzgeber zugewiesen. Dies führt zu verschiedenen Konsequenzen: Der Psychologe wird rechtlich in eine Außenseiterposition gedrängt, es kommt zur Ausbildung weitgehend divergierender, durch die jeweilige Anstaltssituation determinierter Berufsidentitäten, und es resultieren daraus Kompetenzunklarheiten und Konflikte im Umgang mit den verschiedenen anderen Berufsgruppen.
Angesichts dieser Situation haben sich Herausgeber und Autoren das Ziel gesetzt, einen Überblick über die wesentlichen Probleme der psychologischen Tätigkeit im Strafvollzug zu vermitteln und dadurch zur Entwicklung eines einheitlicheren Berufsbildes beizutragen. Ferner möchten sie Ansätze zur Lösung dieser Probleme unter Einbeziehung der spezifischen organisatorischen Rahmenbedingungen aufzeigen. Dabei beschränken sie sich ausdrücklich auf die sog. Regelbzw. Normalvollzugsanstalten, in denen männliche erwachsene Delinquenten inhaftiert sind. Jugend-, Frauen-, Untersuchungshaft- und Sozialtherapeutische Anstalten hingegen werden nicht berücksichtigt (wenn auch, wie die Autoren zu Recht anführen, die z. T. gleichartigen Strukturbedingungen die Übertragung einiger Untersuchungsergebnisse gestatten würden). Die geringe formale Anerkennung,