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Der nachstehende Text »Gegen Isolationshaft« wurde als Stellungnahme von Mitgliedern der PSYCHE-Redaktion am 23. 3. 1989 in der Rubrik »Freie Aussprache« der Frankfurter Rundschau (S. 6) veröffentlicht. Sinn dieses Votums war es, der verbreiteten Berührungsangst entgegenzuwirken, die eine rationale Auseinandersetzung mit den Ideen und Aktionen der »terroristischen« Gruppen ebenso verhindert wie die mit den Praktiken, die Polizei und Justiz zu deren Bekämpfung entwickelt haben. Der Chor der Stimmen, die aus Anlaß des 10. Hungerstreiks von Häftlingen, die der »Roten Armee Fraktion« und ähnlichen Gruppen angehören, an die Justizverwaltungen appellierten, auf die von ihnen verfügten Sonder-Haftbedingungen zu verzichten, blieb klein. Nicht die Strafvollzugsbehörden, die mehrheitlich darauf eingeschworen waren, der »Staat« dürfe sich nicht »erpressen« lassen (und mit der sogenannten »Koma-Lösung« liebäugelten), sondern die Häftlinge gaben schließlich nach. Der Spiegel wagte die mit Vorsicht zu genießende Prognose: »Was nach Abzug des Pulverdampfs übrigbleibt, ist die Gewißheit: Die Haftbedingungen der Terroristen werden geändert. Abgebaut werden Schritt für Schritt jene Relikte von Isolation, die einzelne Haftanstalten vor allem in Baden-Württemberg und Bayern aus früheren Jahren zum Teil bis heute beibehalten haben. Klarer Trend bei den Justizministern: Normalvollzug — keine Sonderhaftbedingungen für Terroristen.«* Dieser »Erfolg«, der Übergang zum »Normalvollzug«, mußte aber der Mehrheit der Strafverfolger erst durch eine Serie von Hungerstreiks — deren letzter in diesem Frühjahr drei Monate dauerte und an dem 39 Häftlinge sich beteiligten — abgerungen werden. Der Staatsfetischismus, der in den Verlautbarungen der »Hardliner« in den Justizministerien sich geltend macht, ist Teil des autoritären Erbes, mit dem die demokratischen Kräfte in der Bundesrepublik zu kämpfen haben. Psychoanalytiker sollten zu den Haftbedingungen nicht schweigen.
Deshalb veröffentlich