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Meine Damen und Herren,
wie Sie wissen, haben schon andere Analytiker auf dem Gebiet der neurotischen Kriminalität gearbeitet. Alexander war in Zusammenarbeit mit Staub der erste, der sich um ein systematisches, psychoanalytisches Verständnis der Kriminalität bemühte und den neurotischen vom sogenannten normalen Verbrecher zu unterscheiden suchte. Ich selbst habe meine Untersuchungen unabhängig von seinen Befunden durchgeführt. Die begrenzte Zeit meines heutigen Vortrags erlaubt mir nicht, meine Ergebnisse mit den seinen zu vergleichen. Lassen Sie mich nur so viel sagen, daß ich in bestimmten wichtigen Punkten Alexanders Forschungsresultate bestätigen kann, in einigen anderen jedoch nicht. Der wesentliche Unterschied meines eigenen Zugangs liegt darin, daß es mir nicht um den neurotischen Kriminellen als individuellen Gesetzesbrecher geht, sondern um ein umfassenderes Problem: ob es nämlich eine nosologische Einheit gibt, die man mit Fug und Recht als kriminelle Neurose bezeichnen darf.
Wenn eine solche kriminelle Neurose existiert, müssen wir imstande sein, ihre Syndrome wie andere Neurosen auch als eine spezifische Kompromißlösung von infantilen Konflikten zu beschreiben, die das Ich mit seinen drei Herren Realität, Es und Über-Ich auszufechten hat. Ob wir eine kriminelle Neurose als spezifischen psychischen Krankheitsprozeß ansehen dürfen, wie wir es heute bei der Hysterie, der Zwangsneurose und den Psychosen tun, wird davon abhängen, ob es uns gelingt, dieses Problem zu klären. Die besondere Form einer kriminellen Handlung könnte dann als symptomatischer Ausdruck einer kriminellen Neurose betrachtet werden, als eine von vielen möglichen Manifestationen, hinter der sich der latente Kausalfaktor eines spezifischen neurotischen Konflikts verbirgt. So wäre einfach, was für die anderen Neurosen gilt, auch auf die kriminelle Neurose anwendbar.
Grundsätzlich würde die Anerkennung einer kriminellen Neurose bedeuten, daß ein neurotisch Krimineller, etwa ein Dieb, potentiell