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Der Autor berichtet von einer mehr als dreißigjährigen Untersuchung in Norwegen, in deren Verlauf nachgewiesen werden konnte, daß, abgesehen von wenigen Ausnahmen, bei allen ehemaligen KZ-Häftlingen und in Nazi-Gefängnissen Inhaftierten physische und psychische Folgeschäden bestehen. Diese Ergebnisse nahm das norwegische Parlament zum Anlaß für die gesetzliche Verankerung eines großzügigen Entschädigungsprogramms. Anders als in der BRD wird danach in weitem Umfang auf den Einzelnachweis von Krankheitsursache und -folgen verzichtet. Die Methode der Untersuchung wird ausführlich dargestellt.