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Für die Staatsgewalt mit ihren drei klassischen Säulen, der Legislative, Exekutive und Rechtsprechung, gilt seit Montesquieu, daß ausschließlich dieses Prinzip der Gewaltenteilung und der wechselseitigen Kontrolle einigermaßen Gewähr dafür bietet, daß sich gesellschaftlicher Machtmißbrauch in Grenzen hält. Mit der »Erziehungsgewalt« beschreibt Horst Petri die noch immer legitime Gewalt der Eltern gegenüber ihren schutzlosen Kindern, die in einem quasi rechtsfreien Raum ohne staatliche, weitgehend auch ohne soziale Kontrolle, ausgeübt wird. Die Ersetzung des Begriffs »elterliche Gewalt« durch »elterliche Sorge« im neuen elterlichen Sorgerecht von 1980 erscheint als Schritt in die richtige Richtung; die Beibehaltung des elterlichen Züchtigungsrechts mindestens als Gewohnheitsrecht ist aber gleichzeitig ein Hinweis auf die enormen Widerstände, die sich