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»Nach Beendigung des Nürnberger Prozesses und der meisten anderen gleichartigen Einzelprozesse kann die deutsche Ärzteschaft feststellen, daß nur ein verschwindend geringer Teil der Standesangehörigen die Gebote der Menschlichkeit und der ärztlichen Sitte verletzt hat. […] Die Masse der deutschen Ärzte hat unter der Diktatur des Nationalsozialismus ihre Pflichten getreu den Forderungen des Hippokratischen Eides erfüllt, von den Vorgängen nicht gewußt und mit ihnen nicht in Zusammenhang gestanden« (S. V). So steht es im Vorwort der Arbeitsgemeinschaft der westdeutschen Ärztekammern zur ersten Auflage von »Medizin ohne Menschlichkeit«, Alexander Mitscherlichs und Fred Mielkes Bericht über die Nürnberger Ärzteprozesse, 1949 unter dem Titel »Wissenschaft ohne Menschlichkeit« erschienen. Daß man sich trotz dieser kühnen Behauptung seiner Sache nicht ganz sicher war, belegt die Tatsache, daß die erste Auflage für die westdeutschen Ärztekammern reserviert und somit im Buchhandel nicht zu kaufen war, um nicht in die Hände unerwünschter Leser zu geraten. Offenbar hatte man darauf Rücksicht genommen, daß fast die Hälfte der Ärzte NSDAP-Mitglieder gewesen waren, was die Parteibindung anderer Berufsgruppen deutlich übertraf.
Ein Echo aus der Ärzteschaft blieb aus. Die Vergangenheit, in der man davon profitiert hatte, daß der Staat Ärzten soviel Macht und Privilegien eingeräumt hatte wie nie zuvor, sollte möglichst schnell vergessen werden. Als unangenehme Erinnerung wurde der Bericht kaum rezipiert, geschweige denn verbreitet. »Nahezu nirgends wurde das Buch bekannt, keine Rezensionen, keine Zuschriften aus dem Leserkreis; […] als ob das Buch nie erschienen wäre« (S. 15), schreibt Mitscherlich im Vorwort zur Neuausgabe 1960.
Das Böse aus den eigenen Reihen — im Bericht unwiderlegbar dokumentiert — schien mit der Herausgabe zugleich ad acta gelegt. Die Beteiligten waren verurteilt, das Kapitel Nationalsozialismus und Medizin sollte abgeschlossen sein und bleiben. Die Zuschreibung