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Üblicherweise wird der Patient von der Prozedur ausgeschlossen, die notwendig ist, um eine psychotherapeutische oder psychoanalytische Behandlung durchzuführen. Weder kennt er den Bericht des behandelnden Analytikers an den Gutachter noch dessen gutachterliche Stellungnahme im Auftrag der Krankenkasse, die die Kosten für die Kur übernehmen soll. In seinem Beitrag plädiert der Autor dafür, das Gutachterverfahren dem Patienten gegenüber offenzulegen und diesen damit aktiv in den Prozeß einzubeziehen. Denn solange der Patient das Verfahren nicht kennt, bleiben dessen unbewußte Bedeutungen unanalysierbar und der Beitrag des Analytikers zum Übertragungsgeschehen in diesem Punkt undurchsichtig.