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Vor kurzem wurde im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums das Forschungsgutachten zum Psychotherapeutengesetz (Meyer et al., 1991)1 veröffentlicht. Es hat nicht nur die Weichen für die Einführung eines neuen Heilberufs gestellt, auch die wissenschaftspolitische Landschaft ist nachhaltig verändert worden. Obwohl die Gutachter Beruhigendes vermelden: »Psychoanalytische Therapien sind besser im Hinblick auf ihre Wirksamkeit untersucht, als viele Psychoanalytiker selbst annehmen« (Meyer et al., 1991, Abs. 463), sind weithin Befürchtungen über ein psychoanalytisches Forschungsdefizit ausgebrochen, weil die Gutachter ebenso eindeutig feststellen, daß Verhaltenstherapie effektiver ist. Parallel haben andere quantitativ-empirische Psychotherapieforscher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gegenüber dargelegt, daß die Wirkung hochfrequenter Analysen quantitativ-empirisch nicht belegt sei. Unabhängig davon mehren sich auch international die Stimmen, die psychoanalytische Forschung nur noch für zeitgemäß halten, wenn sie »extra-klinisch«, d.h. nach den Regeln des Methodenkanons der nomologischen Psychologie vorgeht; die Theorie der Psychoanalyse wird entweder auf die Ebene von bloßem »Handlungswissen« oder »Heuristik« verwiesen. In den USA befindet sich die Psychoanalyse in der Defensive gegenüber der biologischen Psychiatrie einerseits und den cognitive sciences und den neurosciences andererseits.2 Gründe genug, sich das vorliegende Forschungsgutachten näher anzusehen, das an einem Schnittpunkt von berufs- und wissenschaftspolitischer Bedeutung liegt.