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Wenn man bedenkt, daß in der Bundesrepublik für eine Knochenmarktransplantation - bei nicht selten letalem Ausgang - gegenwärtig pro Patient etwa 150 000 DM aufgewendet werden, dann ist es schwer verständlich, daß Kassengutachter sich weigern, die kassenfinanzierte Fortführung einer analytischen Psychotherapie über die 240-Stunden-Grenze hinaus zu bewilligen, obwohl, wie in dem hier vorgestellten Fall, ausweislich der privat finanzierten Fortdauer der Behandlung um ca. 180 Stunden deutlich wurde, daß erst die Verlängerung und Intensivierung der Therapie den gewünschten Heilerfolg gewährleistete.