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Vorbemerkung: Das Sándor Ferenczi gewidmete Heft dieser Zeitschrift (8/1994) enthielt u. a. eine Kritische Glosse Gerhard Fichtners (»Die ärztliche Schweigepflicht, der Analytiker und der Historiker«) und eine ausführliche Buchbesprechung Michael Schröters (»Freud und Ferenczi«). Beide Texte bezogen sich auf den ersten Band des von André Haynal, Eva Brabant, Ernst Falzeder und Patrizia Giampieri-Deutsch herausgegebenen Briefwechsels zwischen Freud und Ferenczi. Während Fichtner den Herausgebern vorhielt, sie hätten durch die Entanonymisierung von Patientennamen die ärztliche Schweigepflicht verletzt und damit dem Historiker der Psychoanalyse einen schlechten Dienst erwiesen, kritisierte Schröter eine Reihe editorischer Mängel und Versäumnisse. Zu diesen Vorwürfen nehmen in den folgenden Beiträgen André Haynal und K. R. Eissler Stellung. (H.-M. L.)
Der Beitrag Gerhard Fichtners in der Psyche (Heft 8, , S. 738 ff.) ruft nach einer Entgegnung: et audiatur altera pars, auch die »andere Seite« soll gehört werden. Vor allem ist festzustellen, daß die Veröffentlichung von Patientennamen nicht von uns erstmals praktiziert wurde, sondern schon in verschiedenen Publikationen und in der Geschichtsschreibung der Psychoanalyse häufig so gehandhabt worden ist.1 Mittlerweile sind ja fast alle Patienten in Freuds Fallgeschichte namentlich identifiziert worden. So haben bekanntlich Jones [Anna O.] (Jones, 1953; vgl. auch Hirschmüller, 1978, S. 131), Eissler2 [Wolfsmann] (Eissler, 1980) u.a.