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Entgegen dem Rigorismus Gerhard Fichtners bin ich der Auffassung, daß die Frage, ob es erlaubt sei, Patientennamen zu entanonymisieren, von Fall zu Fall neu beantwortet werden muß. Ich will zwei Beispiele anführen, um meine Position zu verdeutlichen.
Peter Gay hat in seiner Freud-Biographie den Namen einer Patientin veröffentlicht, deren Krankengeschichte in den Studien über Hysterie aufgezeichnet ist. In meiner Eigenschaft als Sekretär der Sigmund Freud Archives (SFA) hatte ich mich der Tochter dieser Patientin gegenüber sozusagen ehrenwörtlich verpflichtet, den Namen der Mutter niemals preiszugeben. Gay konnte das natürlich nicht wissen. Aber es bleibt die Frage, aus welchem Grund er ihn publik gemacht hat. Denn er hat keinerlei Schlüsse daraus gezogen und nichts zum besseren Verständnis des Falles beigetragen, so daß man anzunehmen geneigt ist, es handele sich hier eher um Wichtigtuerei als um einen Beitrag zur Wissenschaft. Diese Entanonymisierung halte ich für unstatthaft.
Ganz anders im folgenden Fall. In den Briefen Freuds an seine Schwägerin Minna Bernays werden zwei Patienten mit Namen genannt. Albrecht Hirschmüller, der die Edition des Briefwechsels vorbereitet, wollte die Namen in Erfahrung bringen, was ihm von den SFA mit dem Hinweis verweigert wurde, dadurch würde die ärztliche Schweigepflicht verletzt. Hirschmüllers Beteuerung, er benötige die Kenntnis der Namen nur für wissenschaftliche und editorische Zwecke und er werde sie nie veröffentlichen, fruchtete nichts. In diesem Fall halte ich Diskretion für völlig falsch, weil wissenschaftlich kontraproduktiv. Zu einer Zeit, da die Namen von Patienten in den Korrespondenzen zwischen Freud und Ferenczi einerseits, zwischen Freud und Jones andererseits einer großen Öffentlichkeit bekannt gemacht werden, ist es sinnlos, der Forschung Patientennamen vorzuenthalten. Dies um so mehr, als jene Namen in Freuds Krankengeschichten aus dem Allgemeinen Wiener Krankenhaus (die Hirschmüller wiederum veröffentlicht hat, w