You do not currently have permission to view the full text for this document. Please sign in to an account with an active subscription or contact support.
Beinahe wäre es still geworden. Der alte, aber immer wieder neu verschwiegene Zusammenhang zwischen dem Seelischen und dem Normativen, zwischen dem Dunkel und der institutionalisierten Verdunkelung, dem Licht und dem Schlüssel, der Psychoanalyse und der Justiz hätte erneut, vielleicht jahrzehntelang einer Rezeption entgegengedämmert. Gäbe es nicht die Hartnäckigkeit der »Frankfurter Strafrechts-Schule«, erginge es allen »Sympathisanten« der tiefenpsychologischen Deutung des Strafprozesses (Jäger, 1980), der Theorie einer Psychoanalyse strafender Gesellschaft (Engelhardt, 1976), dem Diskurs über labeling approach und individualana-lytischer Deutung des Verbrechens (Moser, 1974) wie dereinst den Klassikern Reiwald (Die Gesellschaft und ihre Verbrecher, 1923), Staub und Reik: Sie würden vergessen, und die Auseinandersetzung über die Psychoanalyse als eine Kultur- und Gesellschaftstheorie wäre um viele »Diskutanten« ärmer. Ob es die räumliche Nähe des Fachbereichs Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main zum dort ansässigen Institut für Sozialforschung ist, ob die Urbanität der Stadt Frankfurt Zusammenhänge schafft, oder ob es letztlich die dort ansässigen Menschen sind, die daran festhalten, daß die Dualität von Gut und Böse nur dialektisch erfaßbar, doch ohne Antagonismus denkbar und nur literarisch auflösbar erscheinen, wird auch dieser Rezensent nicht aufklären können.
Für den »Anti-Festschriftverfasser«