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Es muß früh im Jahre 1946 gewesen sein, als eines Tages in Heidelberg bei mir ein Kollege der ärztlichen Standesorganisation, der »Arbeitsgemeinschaft der westdeutschen Ärztekammer«, erschien und mich in deren Auftrag fragte, ob ich bereit sei, als deutscher Beobachter an dem in Vorbereitung befindlichen Prozeß gegen Naziärzte teilzunehmen.
Der Prozeß, um den es ging, richtete sich gegen zwanzig Militärärzte und drei hohe Beamte, denen schwere und allerschwerste Verstöße gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen vorgeworfen wurden. Er dauerte vom 9.12. 1946 bis 19.7. 1947. Am 20. 8. 1947 wurde das Urteil gesprochen. Sieben Angeklagte wurden zum Tode verurteilt, neun zu Haftstrafen von lebenslänglich bis zu zehn Jahren, sieben wurden freigesprochen. Der Strafvollzug ist längst durch Amnestierung beendet. Die inkriminierten Handlungen entstammten unter anderem den folgenden Forschungsbereichen: Rettung aus großen Höhen und Versuche über langandauernde Unterkühlung.
Trotz der sachlich klingenden Bezeichnung lag unverhüllter Mord vor, was der Versuchsleiter pseudowissenschaftlich und bewußt verharmlosend als »terminale Versuche«, das heißt Versuche mit tödlichem Ausgang bezeichnete. Ferner um Fleckfieber- und Phlegmone-Experimente an Insassen der KZs Dachau und Natzweiler, um Knochentransplantationsversuche, um die Euthanasie der Geisteskranken und »Ausmerzung unerwünschten Volkstums«. Besonders makaber war der Aufbau einer jüdischen Skelettsammlung an der Reichsuniversität Straßburg zum Nachweis des »Untermenschentums«.
Ich hatte schon, als die Aufforderung von der ärztlichen Standesorganisation an mich erging, mir die Frage gestellt, die mir dann auch später immer wieder vorgehalten wurde: Sind die Angeklagten Ausnahmefälle oder spiegeln sie irgend etwas von unseren gesellschaftlichen mitmenschlichen Zuständen wider?
Natürlich sind sie auch Ausnahmen, aber sie sind eben nicht nur Ausnahmen. Und nur diese Tatsache legitimiert die abermalige Beschäftigung mit den Unta