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Abscheuliche Sexualverbrechen haben in jüngster Zeit viele Menschen aufgewühlt. Immer wieder ist von verschiedener Seite öffentlich verlangt worden, Sexualstraftäter zu kastrieren und auf Dauer »wegzuschließen«. Wir sagen dagegen: Die Sicherheit, die wir uns alle wünschen, ist in keiner menschlichen Gesellschaft zu haben und schon gar nicht in einer, die sich auch noch im Umgang mit ihren Verbrechern als humane beweisen will. Der menschenfreundliche Weg, für den sich unsere Gesellschaft vor drei Jahrzehnten entschieden hat, heißt Psycho- und Sozialtherapie, wenn irgend möglich und zusätzlich zur eventuell indizierten medikamentösen Behandlung.
Obgleich die therapeutische Euphorie der 70er Jahre verflogen ist, gilt doch nach wie vor: Therapie ist allein schon deshalb sinnvoller und humaner als das bloße Verwahren, weil es nach allem, was wir wissen, seltener zu Rückfällen kommt. Zu fordern ist folglich ein Ausbau der Psycho- und Sozialtherapie im sträflich vernachlässigten forensischen Bereich. Diese Gemeinschaftskosten sollten uns das Leben der Opfer und das Leben der Täter wert sein.
In diesen Tagen ist das »Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten« vom 26. Januar 1998 (BGB1 I: 160) mit seinen wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Es war Ende des vergangenen Jahres von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden und soll vor allem dem »Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit« dienen. Ziel des Gesetzes ist es, durch ein Bündel von Maßnahmen die Rückfalldelinquenz zu reduzieren. Geändert wurden Regelungen, die vor allem die Aussetzung des Strafrestes auf Bewährung, die Entlassung aus dem psychiatrischen Maßregelvollzug, die Behandlung in Sozialtherapeutischen Anstalten, die Sicherungsverwahrung sowie die Erfassung von Sexualstraftaten im Bundeszentralregister betreffen.
So werden jetzt Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden längere Zeit im Bundeszentralregister ausgewiesen, kann eine Therapie gegen den Willen des Verurteilten