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Die unzähligen Kontroversen um die Frage des Wiedererinnerns traumatischer Ereignisse, vor allem im Zusammenhang mit sexuellem Mißbrauch, hat Forschung und Therapie in den letzten Jahren sehr beschäftigt und die Annahme eines besonderen traumatischen Gedächtnisses wahrscheinlich gemacht. Auf der Grundlage gegenwärtiger kognitiver Theorien und der Gedächtnisforschung prüft der Autor zwei voneinander unabhängige Gedächtnisformen, die beim Abruf unzugänglicher Trauma-Erinnerungen von Bedeutung sind: das implizite und das explizite Gedächtnis. Beim expliziten Gedächtnis, das auch das autobiographische Gedächtnis umfaßt, geht es um bewußte, willentlich abrufbare Erinnerungen. Beim impliziten Gedächtnis, zu dem das Konzept des besonderen Trauma-Gedächtnisses gehört, geht es um den Teil des »kognitiven Unbewußten«, dessen sprachlich nicht kodierte Inhalte nur im Kontext und im unmittelbaren Vollzug einer aktiven Demonstration zugänglich sind. Der Autor unterzieht die zentralen Grundannahmen, die dem Konzept des traumatischen Gedächtnisses zugrunde liegen - die Dissoziation, die zustandsabhängige Erinnerung und die Entsprechung zugänglicher impliziter Erinnerungen und unzugänglicher expliziter Trauma-Erinnerungen -, einer kritischen Betrachtung und diskutiert die Folgen, die sich daraus für die klinische Praxis ergeben.