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Im Begriff der Nachträglichkeit hat Freud Ansätze einer dynamischen, die Struktur subjektiver Zeitlichkeit berücksichtigenden Erinnerungs- und Gedächtnistheorie niedergelegt, aber nicht wirklich ausgearbeitet. Nicht zuletzt deshalb ist die Beschäftigung mit der Nachträglichkeitskategorie mit zwei sich scheinbar ausschließenden Lesarten konfrontiert: einer »kausalistischen«, die Nachträglichkeit mit Nachwirkung in einem durchaus naturwissenschaftlichen Verständnis gleichsetzt, und einer »hermeneutischen«, der zufolge Freud mit diesem Begriff eine aktualisierende Neuinterpretation der persönlichen Vergangenheit gemeint habe. Zur Klärung ihrer Differenz erörtert der Autor den Unterschied von zwei Zeitlichkeiten: die der historischen Chronologie und die der Selbstinterpretation, und geht den Momenten der Authentizität, Veridikalität und Kausalität des Erinnerns nach. Daß Erinnern nicht in unveränderlichen Eindrücken fundiert ist, die nur wieder vergegenwärtigt werden müssen, vielmehr Reinterpretation subjektiver Vergangenheit ist, heißt nicht: Vergangenheit sei schrankenlos manipulierbar. Der Spielraum auch subjektiven Erinnerns ist sozial konstituiert. Die politische Brisanz der Freudschen Erinnerungs- und Gedächtnistheorie wird schließlich vom Autor ebenso an der recovered memory-Bewegung erörtert wie an der Person Binjamin Wilkomirskis und dessen Buch Bruchstücke.