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Zahlreiche Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina, die zur Zeit in Deutschland leben, leiden infolge von Erlebnissen im jugoslawischen Bürgerkrieg an posttraumatischen Belastungsstörungen oder Persönlichkeitsveränderungen. Symptome dieser Erkrankung sind panikartige Angstzustände, schwere Schlafstörungen, depressive Verstimmungen, sich immer wieder aufdrängende Erinnerungen an die traumatische Situation, Betäubtheitsgefühle, Teilnahmslosigkeit, schwere Beziehungsprobleme u. a. m.
Gemäß Erlaß des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 14. 01. 2000 sind die hessischen Ausländerbehörden jetzt gehalten, auch solchermaßen traumatisierte Personen aus Bosnien-Herzegowina zur Rückkehr in ihre Heimat zu veranlassen und gegebenenfalls abzuschieben. Dies wird begründet mit der Behauptung, daß die »medizinische Grundversorgung« in Bosnien-Herzegowina mittlerweile sichergestellt sei. Ausgenommen von dieser Ausweisungsbestimmung sind lediglich Traumatisierte, die nachgewiesenermaßen in andauernder fachärztlicher Behandlung stehen und bei denen die Notwendigkeit einer besonders intensiven und langfristigen Behandlung vorliegt. Dies ist gegenüber öffentlichen Behörden nachzuweisen und zwar nicht allein durch eine fachärztliche Bescheinigung, sondern weitergehend durch Vorlage eines Therapieplanes, aus dem sich die Notwendigkeit einer weiteren langen Aufenthaltsdauer ergeben soll.
Aufgrund von Therapie- und Supervisionserfahrungen mit psychisch traumatisierten Patienten aus den jugoslawischen Kriegsgebieten erklären wir dazu folgendes:
Nach unseren Kenntnissen ist die medizinische Grundversorgung von seelischen Traumen und ihren Folgen in Bosnien-Herzegowina gegenwärtig nicht einmal ansatzweise sichergestellt. Auch verlangt diese Erkrankung keine »medizinische Grundversorgung«, wie sie eine Expertenrunde für ausreichend hält, sondern eine psychotherapeutische Spezialbehandlung. Da es sich dabei häufig um Frauen mit kleinen Kindern handelt, müssen diese oft mitbehandelt werde