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Traumatische Erfahrungen werden auf dem Wege der Dissoziation abgewehrt und sind deshalb häufig verbal nicht mitteilbar. Dieser Sachverhalt birgt in sich die Gefahr, daß in aufenthaltsrechtlichen Verfahren, in denen der Flüchtling seine Traumatisierung nachweisen muß, Gutachter, Richter, Mitarbeiter von Ausländerbehörden, die im Umgang mit Traumatisierten nicht geschult sind, wegen unbewußter Übertragungsprozesse das Trauma nicht erkennen. Anhand von klinischen Beispielen wird gezeigt, wie durch eine modifizierte psychoanalytische Gesprächsführung die durch das Trauma bedingten Beziehungskonstellationen und Übertragungen erfaßt werden und den Flüchtlingen dazu verholfen werden kann, Zeugnis abzulegen.