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Die für alle Vertragspartner im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung geltende Verpflichtung zur Kodierung von Diagnosen nach der ICD-10 bringt für Psychoanalytiker besondere Probleme mit sich. Zum einen berührt die detaillierte Mitteilung einzelner Symptome oder Syndrome im Rahmen der GKV-Abrechnung das Bemühen des Analytikers um Verschwiegenheit und Aufrechterhaltung einer geschützten Atmosphäre zwischen ihm und seinem Analysanden. Zum anderen liegt der mit der Einführung der ICD-10 einhergehende Versuch einer Denosologisierung psychischer Krankheitsbilder quer zum psychoanalytischen Denken und zeigt einen Paradigmenwechsel an, in dem die Suche nach Erkenntnis im Sinne von Wahrheit durch ein vermeintliches Wissen im Sinne von Funktionalisierbarkeit ersetzt zu sein scheint.
In dieser Situation bietet die Veröffentlichung von Anna E. Landis eine wichtige Orientierung an. Sie sieht in der Vorlage des Kapitels F der ICD-10 den Endpunkt einer Auflösung der bisherigen