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Rechtspflege und psychoanalytische Therapie weisen zueinander eine eigentümliche Nähebeziehung auf. Anhand der Theorie der institutionellen Repräsentanz (Legendre) kann das Verhältnis beider genauer bestimmt werden. Nach dieser Auffassung bedarf die den ödipalen Konflikt lösende Funktion des Vaters als »Dritten« der öffentlichen Inszenesetzung, um ihre heilsamen Wirkungen für den Einzelnen und die Allgemeinheit zu entfalten. Heute erfüllt allein noch das Recht die Anforderungen einer solchen institutionell-repräsentativen Darstellung des Vateramtes.