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Die Frequenzentscheidung am Beginn einer psychoanalytischen Behandlung erfolgt auf der Grundlage objektiver Kriterien, wie Diagnose, Ichfähigkeiten, Regressionsbereitschaft, zeitliche und soziale Ressourcen des Patienten — so zumindest die Theorie, die gerade in der Diskussion um eine Abgrenzung von Psychoanalyse und Psychotherapie eine große Rolle spielt. Falluntersuchungen und theoretische Diskussionen in der Arbeitsgruppe Niederfrequente Langzeittherapie führten dagegen zu einer Betrachtung der Frequenzentscheidung als eines Prozesses des gemeinsamen Aushandelns zwischen Analytiker und Patient. Für unterschiedliche Verläufe und Ergebnisse dieses Aushandlungsprozesses werden fünf Regulationsmodelle vorgestellt. Unbewußte Anteile beider Beteiligter sind in der Frequenzvereinbarung enthalten, können aber zum frühen Zeitpunkt der Frequenzfestlegung nicht oder nur eingeschränkt verstanden werden. Zwei Fallbeispiele verdeutlichen, daß neben den bewußten Überlegungen zum Einigungsprozeß ein Handlungsdialog für die Frequenzvereinbarung von Bedeutung sein kann. Die Einsicht in einen solchen Handlungsdialog gehört zum therapeutischen Prozeß und kann vor allem bei anhaltender Unzufriedenheit mit der vereinbarten Frequenz zur Veränderung dieser emotionalen Situation führen.