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Regelverletzungen durch den Analytiker sind »notwendig«, sie gehören, so der Autor, konstitutiv zum psychoanalytischen Prozeß, weil der Analytiker regelhaft der Verführung zum partiellen Ausleben seiner Gegenübertragung durch den Patienten erliegt. Der Autor setzt sich mit einer Reihe von in der Literatur beschriebenen klinischen Beispielen auseinander, in denen der Umgang mit dem partiellen Ausleben der Gegenübertragung Thema ist, und argumentiert für seine überzeugung, daß die Behandlung von Patienten mit sogenannten frühen Störungen nur Erfolg haben kann, wenn diese auch die Erfahrung machen können, den Analytiker als Person zu berühren. Dabei macht der Autor die überraschende Entdeckung, daß den Gegenübertragungsenactments und dem Sprechen aus der dritten Position derselbe Realitätscharakter zukommt, beide sind Ereignisse in der analytischen Situation und beide treten außerhalb der Übertragungs-/Gegenübertragungsbeziehung auf.