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»Zahlung von Analysestunden während der Abwesenheit der Analysandinnen und Analysanden« - darüber möchte ich mit dem folgenden Beitrag eine Diskussion anregen. Mir scheint eine solche Auseinandersetzung insofern dringend notwendig, als wir uns durch diese finanzielle Regelung meines Erachtens nicht nur rechtlich in einem Graubereich bewegen, sondern die Ziele der Psychoanalyse letztlich unterlaufen und zu einer negativen Entwicklung der Analysandinnen und Analysanden beitragen.
Eine persönliche Bemerkung vorweg: Dieser Beitrag ist nicht durch »persönliche Betroffenheit« motiviert. Ich selbst habe in meiner Analyse ein solches Vorgehen nicht erlebt. Auch deshalb war ich höchst erstaunt, als ich später von Kolleginnen und Kollegen erfuhr, dass sie in ihrer Selbsterfahrung beispielsweise während Ferien, die sie nicht mit ihren Analytikerinnen und Analytikern koordinieren konnten, ausfallende Stunden durchweg bezahlen mussten. Sensibilisiert für das Thema, hörte ich dann immer wieder, dass in Supervisionen und Fallpräsentationen von den Kandidatinnen und Kandidaten gefordert wurde, dass ihre Patientinnen und Patienten für die nicht wahrgenommenen Stunden zu zahlen hätten, und zwar auch dann, wenn es möglich gewesen wäre, die Stunden anderweitig zu vergeben.
Ich halte dieses Vorgehen aus verschiedenen Gründen für absolut unzulässig. Nichts scheint mir verhängnisvoller, als ein bestimmtes Verhalten weiterzuführen, nur weil man es selbst so erlebt hat, und ohne sich darüber Rechenschaft abzulegen, ob es sinnvoll oder schädlich ist.
Zudem ist eine solche Verfahrensweise meines Erachtens rechtlich unzulässig, zumindest aber bewegt sie sich in einem rechtlichen Graubereich. Es ist nicht das Gleiche, ob ein Analysand unentschuldigt einer Sitzung fernbleibt oder ob er eine Sitzung mindestens 24 Stunden vorher absagt. Im ersteren Fall haben wir das Recht, die Sitzung in Rechnung zu stellen - wie dies ja auch Ärztinnen und Ärzte anderer Disziplinen gemäß ihrer Vereinbarung mit den P