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Am Gründonnerstag 1287 wurde der 16-jährige Werner am Rheinufer in der Nähe von Bacharach tot aufgefunden. Da er bei Juden in Stellung gewesen war, wurde gegen die Juden von Bacharach Anklage wegen Mordes erhoben. Sie sollten den Jungen ins Haus gelockt und dort ermordet haben, um an sein Blut zu kommen, das sie für die Herstellung von Matzes, dem ungesäuerten Brot zum Pessachfest, benötigten. 26 beschuldigte Juden wurden in Bacharach hingerichtet, und eine Pogromwelle erfasste den Mittelrhein bis zur Mosel. Als Werner von Oberwesel wurde der Junge 1429 heiliggesprochen. Seinem Kult war eine Kapelle in Oberwesel und eine in Bacharach gewidmet. Erst im Zuge des Zweiten Vatikanischen Konzils wurde sein Name 1963 vom Heiligenregister gestrichen und sein Kult vom zuständigen Bischof von Trier verboten.
Dem Kult um ein anderes Märtyrerkind, das Anderl von Rinn, dem 1462 mit zweieinhalb Jahren von Juden die »Gurgl durchschnitten und alles Blut von ihm genommen« worden sein soll, wobei eine weitere Marter in der »Beschneidung nach jüdischer Art« bestanden habe, bereitete der zuständige Bischof von Innsbruck erst 1985 ein Ende. Er verfügte die Entfernung des Gemäldes, das den Ritualmord am Anderl darstellte, aus der Kirche und der Gebeine aus dem Altar. Die Lefebvristen lassen sich allerdings davon nicht beirren und veranstalten bis heute am 15. Juli ihre Wallfahrten nach Rinn zum Anderlfest.
Christliche Ritualmordanklagen gegen Juden tauchen im Umfeld der Kreuzzüge zum ersten Mal im 12. Jahrhundert auf. Doch laut der polnischen Ethnologin Joanna Tokarska-Bakir, die mit ihrem Buch Legendy o krwi [»Legenden vom Blut«] (2008) eine große Untersuchung zum Thema vorgelegt hat, haben sie an Verbreitung und Wirkungskraft erst im Gefolge des 4. Lateranischen Konzils 1215 gewonnen. Bei dem Konzil wurde das Dogma von der Transsubstantiation, das heißt von der Realpräsenz Christi in der Eucharistiefeier, festgeschrieben. Die Hostie wurde zur »Substanz des gemarterten Leibes Christi« erk