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Yigal Blumenberg & Wolfgang Hegener haben mich in einer kritischen Glosse in der Psyche »Juristischer und psychoanalytischer Furor gegen die Beschneidung - oder das alte Lied vom ausgeschlossenen Dritten« angegriffen. Sie beziehen sich auf einen Artikel über die Beschneidung von Knaben, den ich für die Süddeutsche Zeitung (19.7 2012) kurz nach dem »Kölner Urteil« schrieb. Ich kritisierte darin, dass die in den Feuilletons vielfältig vorgetragene These von der absoluten Harmlosigkeit dieses Eingriffs einer wissenschaftlichen Prüfung nicht standhalten könne, und verwies auf die reichhaltige amerikanische Literatur zu diesem Thema, deren Ergebnisse ich kurz zusammenfasste.
Dazu machte ich einige Bemerkungen über die Persistenz des Rituals, die ich gegenwärtig nicht mehr so schreiben würde, nicht, weil ich sie inhaltlich falsch finde, sondern weil sie außerhalb eines um Wertfreiheit bemühten analytischen Diskurses in dieser knappen und dezidierten Form religiöse Leser kränken können. Dass ich angesichts der bis heute fortwirkenden Geschichte der Judenvernichtung durch Deutsche darauf nicht mehr geachtet habe, bedauere ich sehr. Noch weniger hatte ich vorausgesehen, dass sie nun bei Analytiker-Kollegen eine derart unsachliche und von krassen Werturteilen durchtränkte Reaktion auslösen würden.
Inzwischen habe ich in einem sehr viel ausführlicheren Text in der Zeitschrift Psychologie heute meinen Standpunkt differenziert und in einem kurzen Artikel, der in der Jüdischen Allgemeinen publiziert wurde, über die Risiken einer unbedachten Konstruktion der Universalität eines Traumas nach einer Beschneidung und die Notwendigkeit einer Rücksichtnahme auf verletzte Gefühle geschrieben.
Ich bin kein Jurist und nehme in Gesprächen mit befreundeten Anwälten oft erstaunt zur Kenntnis, wie sehr sich ihre geistige Welt von der eines Psychologen unterscheidet. Nach meinem begrenzten Sachverstand kann ich aber nicht daran zweifeln, dass die Beschneidung eine Körperverletzung ist. Ich habe