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Um auf die Kritik von Prof. Herzberg an meiner kritischen Glosse zu antworten, könnte ich eigentlich auf den kritisierten Text selbst verweisen - darin habe ich bereits versucht, mich mit genau den Argumenten und Vorstellungen auseinanderzusetzen, die ich jetzt in der Kritik von Herzberg wiederfinde. Es ist mir offensichtlich nicht gelungen, ihn damit zu erreichen, und sicher werden auch meine Anmerkungen zu seiner Kritik ihn nicht von seinem obsessiv verfolgten Ziel abbringen, ein Verbot der Beschneidung durchzusetzen. So werden wir weiter aneinander vorbeireden, aber dennoch hier meine Anmerkungen:
Herzberg echauffiert sich über das Zitat von Joshua Pannbacker, das ich in meiner Glosse angeführt habe: Dass es für religiöse Juden in Bezug auf den Bund der Beschneidung beim acht Tage alten Jungen »keinen Diskussionsbedarf« gebe, weil dies »eine conditio sine qua non des religiös gelebten Judentums« darstelle. Ich habe dieses Zitat angeführt, um die hohe religiöse Wertigkeit des Beschneidungsrituals zu verdeutlichen, denn mir schien, dass verschiedene gutgemeinte Vorschläge, die Beschneidung zu verschieben oder durch etwas anderes zu ersetzen, von einer großen Ignoranz über dieses zentrale religiöse Gebot des Judentums zeugten. Ich fand es verblüffend, wie verbreitet diese Ignoranz ist, obwohl zugleich so gerne die Formel von den »jüdisch-christlichen Wurzeln unserer Kultur« bemüht wird - vor allem, wenn es gegen die Muslime geht.
Herzberg geht es ja auch nicht um eine »Diskussion«, sondern um den Nachweis, dass nach seiner Auslegung von Recht und Gesetz ein Verbot der Beschneidung alternativlos ist, eine Position, die auch sein Schüler Holm Putzke unermüdlich vertritt. Für diese Auseinandersetzung bin ich kein Match, dafür möge Herzberg sich Juristen suchen, die ja nicht alle seiner Meinung sein können, da zumindest einige an der Formulierung des Gesetzesentwurfs zur Beschneidung beteiligt waren, der am 12. Dezember 2012 im Bundestag verabschiedet wurde.
Weil es Herzbe