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Wer psychotherapeutisch mit Flüchtlingen arbeitet, kennt das Krankheitsbild der Posttraumatischen Belastungsstörung (PTSD) gut. Diese Diagnose wurde erst 1980 in das DSM-III aufgenommen und war damit die erste internationale psychiatrische Anerkennung einer psychischen Erkrankung mit psychosozialer Genese. Bis dahin war im Rahmen der Opferentschädigung nach dem Zweiten Weltkrieg besonders von deutschen Psychiatern bestritten worden, dass ein psychisch gesunder Mensch an einer traumatischen Erfahrung erkranken kann.
Die schweren psychiatrischen und somatischen Symptome der PTSD bis hin zur seelischen, geistigen und körperlichen Behinderung als Langzeitfolgen einer traumatischen Erfahrung verweisen auf den direkten Zusammenhang zwischen Körper und Seele. Damit war die seit Descartes vorherrschende Annahme einer Körper-Geist-Dichotomie in Frage gestellt, was von der neuesten Forschung zum Embodiment bestätigt wird. Die Unterscheidung zwischen funktionalen und organischen Störungen ist daraufhin im DSM-IV weitgehend aufgegeben worden. Dieser im Stillen vollzogene Paradigmenwechsel ist verbunden mit weitreichenden Folgen für die psychologische und psychiatrische Diagnostik und Therapie. Die neu entwickelten ambulanten und stationären Behandlungsangebote sowie internationale Forschungs- und Hilfsprojekte arbeiten überwiegend mit den Konzepten der Psychotraumatologie.
Die Umsetzung der Einsicht in den besonderen Behandlungsbedarf von schutzbedürftigen, traumatisierten Flüchtlingen erfolgte am konsequentesten in den skandinavischen Ländern und in England aufgrund langjähriger Erfahrungen in der psychotherapeutischen, psychiatrischen und medizinischen Behandlung der Überlebenden des Holocaust. Deutschland hingegen wird von der EU regelmäßig - und bis heute erfolglos - zur Umsetzung des Artikels 17 der EU-Richtlinie von 2003 gemahnt. Darin wird die Einführung eines traumadiagnostischen Screenings und ggf. die Einleitung einer medizinisch-therapeutischen Behandlung direkt nach A